Wir beraten und vertreten Sie engagiert im 

Erbrecht
bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Erbansprüchen, Erbauseinandersetzungen, Vermächtnis, Enterbung  

Familienrecht
bei Scheidung, Unterhalt, Sorge, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinn, Hausrat, Vaterschaftsanfechtung/-feststellung 

Strafrecht
mit der Verteidigung bei Anklage und Strafbefehl, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Fahrerlaubnisentzug, Unterbringung, Nebenklage

Anwaltliche Beratung und Tätigkeit kostet natürlich Geld. 
Wir haben davon abgesehen, die Tabellen für Anwalts- und Gerichtskosten auf unsere Homepage einzustellen, weil diese bei fehlerhafter Anwendung aus unserer Sicht mehr Fragen aufwerfen als sie lösen. Wir stehen Ihnen zu Beginn einer Beauftragung gern zur Verfügung, die voraussichtlichen Kosten der Beauftragung bzw. des Rechtsstreits, unserer Tätigkeit oder der Beratung zu ermitteln und Ihnen mitzuteilen. Dabei ist es wichtig, dass Sie möglichst vollständig Ihr Anliegen schildern, da sich daraus entweder der Streitwert der Angelegenheit oder deren Umfang erkennen lässt. Diese beiden Punkte stellen regelmäßig die wesentlichen Voraussetzungen für die Ermittlung der Anwalts- und ggf. Gerichtskosten dar.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Ihren Auftrag gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu bearbeiten. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, die Vergütung zu pauschalieren oder eine zeitaufwandsabhängige Vergütung zu vereinbaren. Sollte sich ständiger oder häufiger Beratungsbedarf ergeben, streben wir im beiderseitigen Interesse den Abschluss eines Beratungsvertrages an, wobei auch hier zugunsten einer einheitlichen und überschaubaren Abrechnung eine Honorarvereinbarung notwendig ist. Die Beraterverträge und Honorarvereinbarungen werden Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend ausgearbeitet und angepasst. Sprechen Sie uns darauf an!

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wickeln wir für Sie den Schriftverkehr mit dieser zur Beantragung einer Deckungszusage und unserer Abrechnung ab. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung von Ihrem Vertrag, den Versicherungsbedingungen und dem Umfang des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes abhängig ist und deshalb von uns nicht pauschal vorab beantwortet werden kann, ob in Ihrer angefragten Angelegenheit die Versicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt.

Sollten Sie weder über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, noch in der Lage sein, die Kosten aus eigenen Mitteln zu begleichen, werden wir Sie über die Möglichkeiten der Beantragung von Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe aufklären. Zur Vorbereitung Ihrer Beratung können Sie sich gern entsprechende Formulare und das notwendige Merkblatt hier downloaden.
Wird Ihnen Beratungshilfe vom zuständigen Amtsgericht bewilligt, erhalten wir unsere Vergütung aus der Landeskasse, Ihnen gegenüber können wir eine Beratungshilfegebühr iHv. 15,00 EUR erheben.

 

Unser Sekretariat betreut den Bereich des Forderungseinzugs, des Mahnwesens und der Zwangsvollstreckung in unserer Kanzlei. Hierzu gehören die außergerichtliche Forderungsbeitreibung, das Ermitteln von Schuldnerdaten wie Adressen, Arbeitsstellen, Konten und Vermögenswerten genauso wie die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen im Wege des Mahnverfahrens. 

Da unsere Kanzlei selbstverständlich bundesweit das elektronische Mahnverfahren und den elektronischen Rechtsverkehr mit den daran beteiligten Gerichten nutzt, bei denen die notwendigen Daten im elektronischen Datenaustausch mit dem Amtsgericht gewechselt werden, ist ein Schuldtitel, je nach Belastung des Gerichts, durchaus innerhalb von 3 - 4 Wochen zu erlangen, so dass eine zügige Titulierung Ihrer Ansprüche möglich ist.

Sollten Sie bereits über einen vollstreckbaren Titel, etwa ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid, eine Urkunde des Jugendamtes, einen gerichtlichen Vergleich oder eine notarielle Urkunde verfügen oder wir für Sie einen vollstreckbaren Titel erstritten haben, dann helfen wir Ihnen gern auch bei der Durchsetzung Ihres Anspruches beim Gegner. Unsere Kanzlei wird versuchen, einen möglichst schnellen und erfolgversprechenden Weg zur zwangsweisen Einziehung und Durchsetzung Ihres Rechtsanspruches aufzuzeigen und zu beschreiten.

Sofern sich der Gegner aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in der Insolvenz oder Privatinsolvenz befindet, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch im Rahmen dieses Verfahrens von der Anmeldung Ihrer Forderung, über die Geltendmachung notwendiger Rechte im Insolvenzverfahren bis hin zur etwaigen nochmaligen  notwendigen gerichtlichen Durchsetzung. Für alle Fragen der Begleitung Ihrer Gläubigeransprüche im Insolvenzverfahren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Natho gern zur Verfügung. Rufen Sie uns unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800 / 40 12 500 an!

Wir haben uns in unserer fast 20- jährigen Rechtsanwaltstätigkeit auf die nachfolgenden Rechtsgebiete spezialisiert und in den Bereichen des Erbrechts, Familienrechts und Strafrechts durch Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen Fachanwaltstitel erworben. Dabei verfügen wir über aufgrund zahlreicher gerichtlicher und außergerichtlicher Streitführung über umfangreiche praktische Erfahrung. Die nachfolgenden Gebiete stellen die überwiegend bearbeiteten Rechtsgebiete unserer Kanzlei dar. Scheuen Sie sich nicht, uns auch wegen anderer rechtlicher Fragestellungen anzurufen! Sofern wir Ihnen nicht oder nicht sofort helfen können, sind wir Ihnen bei der Suche nach einer kompetenten und versierten anderen Kanzlei gern behilflich. 

  • Erbrecht
    Im Bereich des Erbrechtes ist eine Beratung insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten unerlässlich. Desweiteren beraten wir Sie bei Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge,(weiterlesen) 

  • Familienrecht
    Schwerpunkte der familienrechtlichen Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Matthias Natho - Fachanwalt für Familienrecht- sind Ehescheidungen mit allen dazugehörigen Folgesachen wie Unterhalt, (weiterlesen)

  • Strafrecht
    Für die Verteidigung in Strafsachen, die Begleitung im Verfahren als Nebenkläger oder Verletzter einer Straftat oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen in Privatklageverfahren, also solchen Verfahren, in denen derStaatsanwalt die Erhebung der öffentlichen Anklage abgelehnt hat ... (weiterlesen)

  • Apothekenrecht
    Im Apothekenrecht ist in der jüngeren Vergangenheit, bedingt durch die Modernisierungsgesetzgebung im Gesundheitswesen, die Zulassung des Versandhandels und der beschränkten Lockerung des Mehrbesitzverbotes, erhebliche Bewegung zu verzeichnen. (weiterlesen)


  • Beiträge & Urteile
    In dieser Datenbank finden Sie die Beiträge unserer Rechtsanwälte zu den einzelnen Fachgebieten sowie ausgewählte Urteile nebst Kommentierung...(weiterlesen)

  • Forderungseinzug & Zwangsvollstreckung

Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, notwendige Formulare zur Beantragung von Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe sowie die Erläuterungen hierzu auf dem Merkblatt herunterzuladen.

Folgen Sie dem Link und speichern Sie die Downloads auf Ihrem PC oder drucken Sie diese einfach aus. Sie können die Formulare auch am Bildschirm ausfüllen und speichern. 

Wir vertreten Sie auf dem Gebiet des Sozialrechts vor allem bei Problemen aus den folgenden Bereichen:

  • Rentenversicherung (Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente)
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II
  • Schwerbehindertenrecht

Die anwaltliche und die gerichtliche Praxis sieht sich derzeit mit einer "Flut" von Verfahren gegen Bescheide der ARGEn konfrontiert, da eine sehr hohe Anzahl dieser Bescheide rechtlich und/oder rechnerisch fehlerhaft sowie für die Bescheidempfänger in der Regel schwer verständlich ist. In einer großen Anzahl der erhobenen Widersprüche und/oder Klagen gegen diese Bescheide wird nach Überprüfung und rechtlich begründeten Einwänden zugunsten der Antragsteller entschieden, so dass es dringend zu empfehlen ist, bereits im Widerspruchverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Bescheid nicht verständlich ist oder ein Fehler der ARGEn vermutet wird. Aktuell häufiger Anlass für Widersprüche und Klagen gegen Bescheide im Bereich der SGB II - Leistungen sind Fragen der korrekten Ermittlung der Kosten der Unterkunft, der Zuschüsse für Mehrbedarf, der Einkommensanrechnung sowie der Rückforderung vermeintlich zu Unrecht gewährter Leistungen durch die Behörde.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass dem Antragsteller für Widersprüche gegen Bescheide der ARGEn zur Rechtsvertretung Beratungshilfe bewilligt werden muss, so dass Sie diese Form der staatlichen Unterstützung bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen in Anspruch nehmen können. Einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe hat das Bundesverfassungsgericht stattgegeben und das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen verpflichtet, dem Antragsteller Beratungshilfe zu bewilligen.
Unsere Kanzlei ist Ihnen bei der Beantragung von Beratungshilfe behilflich; wird diese bewilligt, muss an den Anwalt lediglich eine Gebühr iHv. 15,00 EUR entrichtet werden. Den Antrag finden Sie im Bereich Downloads.

Im gerichtlichen Verfahren wird bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt, weil in aller Regel die Rechts- oder Tatsachenfragen so erheblich sind, dass die Antragsteller anwaltlicher Hilfe im Verfahren bedürfen. Darüber hinaus ist bei vielen Rechtsschutzversicherungen auch der Sozialrechtsschutz ab dem gerichtlichen Verfahren versichert.

Frau Rechtsanwältin Natho hat bereits in einer Vielzahl von Verfahren Antragsteller außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Sprechen Sie uns hierzu an; wir beraten Sie dazu gern!

Zum Arbeitsrecht gehören alle Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinsichtlich der Errichtung und des Abschlusses von Dienst- und Arbeitsverträgen, bei der Überprüfung bestehender Verträge, zu Fragen der Versetzung, Abmahnung, Urlaub, Entgeltfortzahlung sowie im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung von Kündigungen und die Vertretung in den entsprechenden Kündigungsschutzverfahren. 

Im Sinne einer effektiven Rechtsberatung und -vertretung ist es ratsam, möglichst frühzeitig zu arbeitsrechtlichen Fragen Kontakt mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzunehmen. Frau Rechtsanwältin Manuela Natho berät Sie gern! 
Rufen Sie uns unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800/40 12 500 an!

Kontakt

Rechtsanwälte
Manuela und Matthias Natho
Tel.:        03494 / 40 12 50
Fax.:      03494 / 40 12 51
freecall: 0800 / 40 12 500
E-Mail: info@rae-natho.de

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